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Ausnahme-
An: Örtlich zuständiges Veterinäramt
Adressat des Antrages ist das örtlich zuständige Veterinäramt in dessen Gebiet sich der Körper des toten Equiden befindet.
Antragsteller
Antragsteller kann sowohl der Eigentümer oder Besitzer als auch der Halter des Equiden sein.
Daten des Equiden
Name, Geschlecht, Alter, UELN/Eindeutige Lebensnummer, Transpondernummer, Equidenpassnummer, Todesdatum
Daten des Haltungsbetriebes
Name und Adresse des Haltungsbetriebes sowie dessen Betriebsnummer
Daten des Bestattungsunternehmens
Name, Adresse und Zulassungsnummer (für Equiden) nach EG-VO Nr.1069/2009
Angaben über Zwischenlagerung
-entfällt bei direktem Transport ins Krematorium-
Daten des Krematoriums
Name, Adresse des behördlich zugelassenen Pferdekrematoriums, sowie Zulassungsnummer nach VO (EG) Nr.1069/2009
Bestätigung des Tierhalters
Schriftliche Bestätigung des Tierhalters über die Kenntnisnahme des Merkblattes für das Abholen und Kremieren von toten Equiden
Bescheinigung des Tierarztes
Bestätigung dass der tote Equide keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gezeigt hat und Überprüfung der Identität durch Ihren Veterinär.