Die Tierbestattung ist keine Erfindung der Neuzeit.

Geschichte der Tierbestattung

Schon vor 10.000 - 12.000 Jahren gab es rituelle Tierbestattungen in Israel und auf Zypern. Im alten Ägypten wurden heilige Tiere einbalsamiert und beigesetzt. Im Mittelalter haben die Stammesfürsten ihre Pferde und Hunde mit ins Grab genommen. Später setzten die Fürsten in erster Linie ihren Hunden Monumente. Am bekanntesten dürfte das Grab der Windspiele von Friedrich II., dem "Alten Fritz", am Schloss Sanssouci in Potsdam sein.

Mit der Einrichtung des Cimetière des Chiens 1899 in Paris beginnt die Neuzeit der Tierbestattung. Auf diesem ältesten Tierfriedhof Europas haben wohlhabende Menschen ihre Schoßhündchen bestattet. Es gibt aber auch Monumente für international bekannte Hunde, wie Barry, dem Bernhardiner, der als Lawinenhund 40 Menschen rettete oder Rin Tin Tin, dem Star einiger Hollywoodfilme.

In Deutschland haben im 20. Jahrhundert zuerst Tierheime kleine Tierfriedhöfe angelegt und am Ende dieses Jahrhunderts immer mehr Privatpersonen Ruhestätten für Haustiere geschaffen. Mit Unterstützung durch eine Erbschaft wurde 1997 das erste deutsche Tierkrematorium in München eröffnet. Heute sind es rund 25 in allen Teilen des Bundesgebietes.

Parallel dazu entwickelte sich die Anzahl der Tierbestatter. Hier geht es nicht nur um Tierliebe, denn die Heimtiere sind für viele Menschen zu vollwertigen Sozialpartnern geworden, die man nach ihrem Tode nicht einfach 'entsorgt', sondern angemessen bestattet.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen aus hygienischen Gründen eine Entsorgung in Tierkörperbeseitigungsanstalten (früher Abdeckereien) vor, aber auch eine Bestattung auf einem Tierfriedhof oder eine Kremierung (Einäscherung) des geliebten Tieres ist möglich.

Viele Tierbesitzer möchten nach dem Ableben der Tiere keine Entsorgung, sondern eine würdevolle Bestattung. Vom Veterinäramt zugelassene und kontrollierte Tierbestatter beraten jeden Tierbesitzer umfassend über die Möglichkeiten der Tierbestattung. Sie erfüllen fachkundig und pietätvoll alle Wünsche der Tierhalter.

Ab Mitte 2015 ist auch in Rheinland-Pfalz (Braubach) und in Nordrhein-Westfalen (Essen) die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier möglich. Sicherlich bald auch weiteren Bundesländern. Viele Tierhalter wünschen es sich.

Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit, auch Pferde kremieren zu lassen. Dies wurde mit der Änderung des Tiernebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ermöglicht. Für jeden Einzelfall muss ein Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim örtlich zuständigen Veterinäramt gestellt werden (Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium).